Fragen zur Vereinsgründung
- Amtsgericht - Finanzamt
- Gemeinnützigkeit / Spendenbescheinigung
- Versicherungsschutz im Ehrenamt
Bürgeraktivitäten rund um den Lebensmittelpunkt
- Probleme bei der Nahversorgung
- Verkauf von Siedlungen - Neubaugebiete
- Erhalt des Bestandes durch aktives Einbringen mittels Gestaltungssatzungen
- Mögliche Säulen der Förderung für Denkmalschutzobjekte
Vereinsgründung - Amtsgericht - Finanzamt - Versicherungsschutz im Ehrenamt
Einen Führerschein für engagierte Bürger gibt es nicht, wird sicherlich niemand anstreben. Aber anleiten, wie man etwas erhält oder bei einem Projekt mit gestalten zu können oder einfach
aufbegehren, wenn etwas Erhaltenswertes in Gefahr gerät zerstört zu werden. das macht schon Sinn.
Warum anleiten? Aus der Vergangenheit/Geschichte der Bürger- und Heimatvereine wurde oft genug festgestellt, dass ein Drauflos-Protestieren meistens für mehr Probleme als Abhilfe sorgte. Es muss
dabei ja auch nicht wissenschaftlich ausgearbeitet sein, wie effizient das Engagement des Bürgers auszusehen hat. Das Organisieren des Bürgerwillens auf seiner kommunalen Ebene mit oder auch
manchmal gegen die Politik oder Kommune sorgt für den Erfahrungsschatz.
Was hier angesprochen werden soll, ist schlicht und einfach der sicherlich vorhandene Erfahrungswert, den sich engagierte Bürger in ihrem Verein im Laufe der Jahrzehnte zugelegt bzw.
sozusagen antrainiert haben.
Ein Dachverband profitiert dabei von der Summe der Erfahrungen, bündelt und sortiert sie sozusagen, um allen diese Bündelung zukommen zu lassen.
In den Arbeitskreisen des Ruhrgebietsverbandes werden die aus den Vereinen kommenden Probleme fälle getragen, diskutiert und überlegt, was getan werden kann.
Beispiele der meist gestellten Fragen :
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Versicherung von Mitgliedern im Ehrenamt - Versicherung von allgemeinen Aktivitäten bzw. Festen der Vereine
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Ist ein Bürgerbüro sinnvoll? Wie richte ich ein solches ein, wie kann ich es besetzten und was soll es bringen?
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Wer hat den Durchblick für das Mitglied, den Bürgern bei den Hunderten von Landeszuständigkeitsverordnungen - mehr als 100 DIN A4 Seiten stark - wenn der Bürger ein
Problem in Sachen Lärm- Umweltproblemen oder ähnliches hat Oft genug ist eine enorme Recherche oder eben Durchhaltvermögen bei Behörden (Gema) notwendig, um überhaupt einen Ansprechpartner zu
finden.
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Was ist mit Finanzamt, der Gemeinnützigkeit und der Spendenbescheinigung - wie muss eine solche aussehen? - , wie könnte bzw. müsste eine Vereinssatzung aussehen,
um hier unnötigen Hürdenaufbau zu verhindern und wer hat Erfahrung?
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Dringend zu empfehlen ist auch eine Vereinhaftpflichtversicherung. Was soll bzw. muss diese im Schadensfall abdecken?
http://www.vbg.de/cgi-bin/site_search.pl
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Wie geht man vor, wenn ein Denkmal in Gefahr gerät? Was, wenn die Nahversorgung gefährdet oder gar schon nicht mehr stattfindet?
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Was soll der Verein tun, wenn in seinem Ortsteil Massenverkäufe von Wohnungen stattfinden, die Bürger in ihrer Not beim Bürgerverein vorsprechen? Soll sich ein
Verein hier bürgerschaftlich engagieren oder überfordert dies ihn? Was sagt die Vereinssatzung?
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Was ist mit der Altersstruktur in den Vereinen? Wie kann man die jüngere Generation davon überzeigen, dass sich bürgerschaftliches Engagement am Lebensmittelpunkt
irgendwie immer auszeichnet.
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Gibt es oder sollte es so etwas wie einen Verhaltenskodex für Bürgerverein gegenüber Politik oder Verwaltung geben? Wenn ja, wie könnte ein solcher aussehen?
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Wenn man sich aber engagierte, was ist grundsätzlich zu tun, wer ist Ansprechpartner? Gibt es Institutionen, mit denen der Schulterschluss angegangen werden
kann?
Dieser Grobauszug aus anfallenden Problemen verdeutlicht, dass ein Verein schnell an seien Grenzen stoßen kann. Es zeigt aber auch, wo sich Engagement im Sinne der Bürger lohnt .
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Bürgerschaftliches Engagement: Jetzt mehr Versicherungsschutz
Fragen & Antworten zum Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige
Beispiele für freiwillige Versicherung
Wer sich in einem gemeinnützigen Verein dadurch engagiert, dass er ein durch Satzung vorgesehenes Amt bekleidet und dadurch besondere Verantwortung übernimmt, konnte sich bisher für die damit
verbundenen Tätigkeiten nicht gesetzlich unfallversichern.
Ab 2005 ist der Unfallversicherungsschutz über den Abschluss einer freiwilligen Versicherung möglich. Diese kann entweder über eine Dachorganisation, über den Verein oder individuell
abgeschlossen werden. Der Unfallversicherungsschutz schließt alle Tätigkeiten des Ehrenamtsträgers im Rahmen des Wahlamtes, die der gemeinnützigen Organisation dienen, ein. Bei mehreren
Wahlämtern in unterschiedlichen Organisationen sind mehrere freiwillige Versicherungen erforderlich.
Sportwart eines Sportvereins:
Bisher kamen z.B. nur ehrenamtliche Übungsleiter in den Genuss der gesetzlichen Unfallversicherung, da sie „wie Beschäftigte“ tätig werden, wenn ihr Einsatz deutlich über das hinausgeht, was im
Allgemeinen von aktiven Vereinsmitgliedern erwartet werden kann.
Ab 2005 können auch gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Vereinen freiwillig versichert werden. Dies ist gerade für den Sportbereich mit seinen zahlreichen ehrenamtlich Engagierten von
großer Bedeutung. Versichert werden können künftig z.B. Vorstand, Abteilungsleiter, Sportwart, Zeugwart und Kassenwart. Voraussetzung ist, dass ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Wahlamt
bekleidet wird.
Was kostet die Unfallversicherung für bürgerschaftlich Engagierte bei der VBG?
Der Beitrag für die im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften Versicherten wird sich
in Höhe der bereits jetzt pflichtversicherten Ehrenamtsträger für Kirchen bewegen (2004: 2,61 Euro je Person und Jahr). Der Beitragssatz für die freiwillig Versicherten in gemeinnützigen
Organisationen sowie im Bereich der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen wurde für 2005 auf 2,73 Euro je Ehrenamtsträger festgesetzt.
Leistungen
Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten kümmert sich die VBG um die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie um die finanzielle Absicherung ihrer Versicherten. Mit unserem
Rehamanagement gewährleisten wir eine individuell auf die Erfordernisse des Einzelfalls abgestimmte Rehabilitation und bei Bedarf auch Pflege mit allen geeigneten Mitteln. Die Höhe der
Entgeltersatzleistungen und Renten für freiwillig versicherte, gewählte Ehrenamtsträger und ihre Hinterbliebenen richtet sich innerhalb der gesetzlichen Bemessungsgrenzen nach den tatsächlichen
Arbeitseinkünften vor dem Versicherungsfall. Weitere Informationen finden Sie unter www.vbg.de.
Antrag auf freiwillige Versicherung für gemeinnützige Organisationen bei der VBG (Verwaltunsg-Berufsgenossenschaft)g Hamburg
Informationen:Tel. 040 - 5146 - 2940 / Fax: 040 - 5146 - 882188